Nutzung von Diensten durch Kinder unter 16 Jahren

In den USA unterliegen Unternehmen dem Children’s Online Privacy Protection Act.

Dieses Gesetz regelt, dass in den USA unter 13-Jährige besonders geschützt werden müssen und daher keine Daten von ihnen gesammelt werden dürfen. Demzufolge haben die Unternehmen, die Nutzer-Daten sammeln, in den Nutzungsbedingungen festgelegt, dass Kinder unter 13 Jahren (in Deutschland gilt derzeit das Mindestalter von 16 Jahren) den Dienst nicht nutzen dürfen. Unter 13-jährige können folglich, auch wenn die Eltern zustimmen würden, keinen legalen Account bei den gewünschten Diensten anlegen.


Vor ca. 2 Jahren wurde in der 6. Klasse meines Sohnes eine Unterrichtseinheit „Chaos macht Schule“ an der Schule ermöglicht.

In Vorbereitung hierauf haben die Schüler Fragen an den Chaos Computer Club notiert, die dann bei dem Termin direkt beantwortet werden sollten.

Die 10 – 12 jährigen Schüler stellten auch die Frage „Ab wievielen Jahren ist Whatsapp?“. Ihnen war ganz klar, dass einige Apps Altersvorgaben haben. Die Trainer des CCC erklärten, dass die Nutzung in den ABG geregelt wäre und dort ein Mindestalter von 13 Jahren vorgegeben wäre. Warum die Eltern dies erlauben würden, obwohl die Kinder dieses Alter noch nicht hatten, konnten die Trainer aber nicht beantworten. Sehr viele der Schüler in der Klasse haben damals bereits Whatsapp auf dem Smartphone genutzt.

Bei einem Elternabend kurze Zeit später habe ich die Frage auch den anwesenden Eltern stellen lassen. Mir wurde klar, dass vielen Eltern damals gar nicht bewusst war, warum Mindestalter vorgegeben sind und dass diese aufgrund der Datensammlung der Unternehmen vorgegeben sind. 


Aber auch Eltern, denen bewusst ist, dass ein Mindestalter vorgegeben ist, entscheiden sich jedoch leider oftmals trotzdem dafür, dass ihr Kind einen Dienst wie WhatsApp, Instagram o.ä. nutzt und lassen zu, dass das Kind bei der Altersangabe lügt oder das Mindestalter nicht beachtet.

Ich möchte dafür werben, dass Eltern ihren Kindern beibringen, dass Nutzungsbedingungen nicht nur lästiges Beiwerk sind, sondern beachtet werden müssen. 

Gerade bei den Messengern gibt es Anbieter, die keine Nutzungsdaten sammeln und auch nicht die Ruf-Nummern der in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen übermitteln.

Ich habe hierzu den Beitrag „Messenger“ geschrieben:

https://www.netzmuecke.de/messenger/

Weiterführende Links: 

Klicksafe hat hierzu eine ausführlichen Beitrag geschrieben: https://www.klicksafe.de/eltern/elternfragen-konkret/

https://www.ftc.gov/sites/default/files/documents/rules/children%E2%80%99s-online-privacy-protection-rule-coppa/coppasurvey.pdf

Photo by Charles Deluvio  on Unsplash